Antifaschistisches Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“ darf auf dem Heumarkt demonstrieren – Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich
Das Verbot der Kölner Polizei, das „Köln gegen Rechts“ eine Kundgebung auf dem Heumarkt am Samstag untersagte, ist vom Verwaltungsgericht kassiert worden. „Köln gegen Rechts“ wird also am 22.04.17 eine Kundgebung auf dem Heumarkt durchführen.
Das Gericht hat in der Verfügung eine klare Benachteiligung für das Bündnis „Köln gegen Rechts“ gesehen und kann nicht erkennen, dass eine zeitlich gestaffelte Nutzung des Heumarktes Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ ruft jetzt Köln stellt sich quer dazu auf, auf der Basis der ursprünglich getroffenen, und im Nachhinein von der SPD gekippten Beschlüsse, zusammen zu arbeiten und sich gemeinsam über den Ablauf der Kundgebungen auf dem Heumarkt zu verständigen.
Dazu Reiner Krause, Sprecher von „Köln gegen Rechts“: „Das Verwaltungsgericht hat unserer Klage stattgegeben. Der Versuch, per polizeilicher Verfügung „Köln gegen Rechts“ vom Heumarkt zu vertreiben, ist fehlgeschlagen. Wir rufen „Köln stellt sich quer“ jetzt noch einmal dazu auf, den Ablauf der Proteste gemeinsam zu organisieren, und sich nicht weiter vor den parteipolitischen Karren der SPD spannen zu lassen. In den letzten Jahren haben wir große und kraftvolle Mobilisierungen auf die Beine gestellt, weil wir gemeinsam und abgesprochen agiert haben. Viele Menschen in dieser Stadt haben das in den letzten Wochen zu Recht von den Bündnissen gefordert. Wir sind dazu nach wie vor bereit.“
Antifaschistisches Aktionsbündnis Köln gegen Rechts, Teil der bundesweiten Kampagne Gegen den AfD-Bundesparteitag in Köln • Solidarität statt Hetze.