Am 12.12. überreichen wir die Schadensersatzforderungen von 57 Betroffenen eines Polizeikessels an die Kölner Polizei. Weitere 32 Schadensersatzforderungen wegen eines rechtswidrigen Polizeikessels in Dortmund-Dorstfeld haben wir ebenfalls in den letzten Tagen eingereicht.
Gleich zwei Polizeieinsätze gegen Antifaschist*innen wurden in den letzten Monaten vom Verwaltungsgericht Köln als unrechtmäßig erklärt.
Bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 07.01.2017, hatte die Kölner Polizei etwa 200 Antifaschist*innen an der Apostelnkirche eingekesselt. Über Stunden, hielten die Beamten*innen, Gegendemonstrant*innen und auch Passant*innen, bei klirrender Kälte fest. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte das Vorgehen der Polizei nach einer Klage, die Köln gegen Rechts initiiert hatte, für eindeutig rechtswidrig
Nur ein halbes Jahr vorher, ereignete sich ein ähnlicher Fall in Dortmund – Dorstfeld. Hier wurden 300 Gegendemonstrant*innen, darunter auch einige aus Köln, auf dem Weg zur einer angemeldeten Demonstration direkt beim Ausstieg aus der Bahn auf dem S-Bahnsteig für Stunden festgesetzt, ohne jegliche Möglichkeit auf die Toilette zu gehen.
Ebenfalls eine rechtswidrige Einkesselung – wie das Verwaltungsgericht Köln später bestätigte.
Behinderung von Protesten
Auch in zahlreichen anderen Fällen handelte die Kölner Polizei keineswegs nach dem gesetzlich vorgeschrieben Neutralitätsgebot sondern behinderte angekündigte Proteste. So machte sie im Vorfeld der Proteste gegen den AfD Bundesparteitag in Köln, massiv Stimmung gegen die angekündigten Demonstrationen. Sie sprach von zu erwartenden Ausschreitungen und warnte davor die Innenstadt zu betreten. Mit dem Ergebnis, dass viele potentielle Gegner*innen der AfD durch die Schreckensszenarien vom Demonstrieren abgehalten werden.
Ähnliches spielte sich unlängst bei einer von Köln gegen Rechts angemeldeten Demonstration gegen die Besatzung von kurdischen Gebieten in Syrien durch das türkische Militär ab.
Auch da malte die Polizei im Vorfeld aus der Luft gegriffene Horrorszenarien und schuf ein Klima der Angst vor dem Demonstrieren.
Bei einem „öffentlichem Bürgerdialog“ der AfD in Köln Kalk, wurde im April dieses Jahres anfangs nur AfD Mitgliedern und Anhänger*innen die Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung gewährt. Ihnen wurde unter Pfefferspray und Schlagstockeinsatz der Weg an den ebenfalls um Einlass wartenden Gegendemonstrant*innen freigeprügelt. Protestierende, die es zu der öffentlichen Veranstaltung dennoch in den Saal geschafft hatten, wurden auf Anweisungen des AfD-Veranstalters, von der Polizei aus dem Saal geräumt und mit Anzeigen wegen Hausfriedensbruch überzogen. Diese wurde nun einige Monate später von der Staatsanwaltschaft allesamt eingestellt. Auch hier wird Köln gegen Rechts noch einen Prozess anstreben, in dem die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes festgestellt werden soll.
Falschmeldungen im Polizeibericht
Zu den Behinderungen und der Stimmungsmache gegen antifaschistische Demonstrationen gehören auch die mittlerweile schon üblichen Falschmeldungen in den Berichten der polizeilichen Pressestelle.
So wurde nach den Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung im Rautenstrauch-Joest Museum in der Polizeipressemeldung gemeldet, dass ein Polizist von Gegendemonstranten von der Bühne geschubst wurde und sich dabei verletzte. Dies wurde nicht einmal korrigiert, als der WDR Filmaufnahmen zeigte, in denen zu sehen war, dass der Beamte von alleine von der Bühne gestolpert war. Ebenso wurde nach den Protesten in Kalk behauptet, dass Gegendemonstranten versucht hätten Polizeigitter zu stürmen. Auch dies eine glatte Falschinformation. Die einzigen, die die Gitter überkletterten, waren Anhänger*innen der AfD, die dabei von der Polizei begleitet, an der in der Schlange wartenden Gegendemonstranten*innen, vorbeigeführt wurden.
Polizei – politischer Akteur mit einem Rechtsproblem?!
In den letzten Jahren ist die (Kölner) Polizei, auch unter einem Innenminister Reul immer mehr als politischer Akteur aufgetreten und hat dabei auch mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen. Sie tritt dabei immer offener als Vertreter sowohl politischer, als auch wirtschaftlicher Interessengruppen auf. Rechtliche Grundlagen werden dafür an den Haaren herbeigezogen oder sogar missachtet. Während der Kölner Polizeisprecher angesichts einer Veranstaltung der AfD im Spiegel wörtlich zitiert wird mit: „Das Versammlungsrecht ist eines der bedeutendsten Grundrechte unserer Demokratie -Das müssen wir durchpeitschen.“, erlässt die selbe Polizei nur wenige Monate später ein Demonstrationsverbot anlässlich einer Großdemonstration von Klimaaktivist*innen gegen die Abholzung des Hambacher Forstes mit fadenscheinigen Sicherheitsbegründungen, das erst vor Gericht wieder aufgehoben wird.
Unsere exekutive Kraft streut bei jeder Möglichkeit den Rechtsextremisten und Nazis Rosen auf den Weg und tritt als Hilfstruppe von Großkonzernen wie der RWE auf. Proteste gegen diese, werden mit großem Aufwand behindert und dies auch, wie u.a. bei den oben aufgeführten Fällen mit rechtswidrigen Einsätzen.
Hier handelt es sich nicht um „Einzelfälle“ von Polizist*innen mit rechter oder rechtsextremer Gesinnung. Dies ist ein „Rechtsproblem“ der Polizeiführung und der Institution Polizei in einem Staat welcher sich mehr und mehr rechts positioniert.
Auf Initiative vom antifaschistischen Aktionsbündnis Köln gegen Rechts, wurden gegen die erwähnten Polizeieinsätze geklagt! Kommt zahlreich am Donnerstag den 12.12.2019 um 18Uhr, zur Kundgebung und Übergabe der Schadensersatzforderungen vor dem Kölner Polizeipräsidium in Kalk