Über zwei Jahre nach dem Polizeikessel in der Apostelnstraße am 07.01.2017 findet nun aufgrund der Klage eines Betroffenen eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln statt.
Die Klage soll bezwecken festzustellen, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war und die Gegendemonstrant*innen in ihrem legitimen Recht auf Protest gegen Rechts behinderte. Zusätzlich soll festgestellt werden, dass das sogenannte social-media-team der Polizei nicht ohne weiteres Fotos von Versammlungen machen und ins Netz setzen darf.
An der Apostelnkirche hatte die Polizei damals etwa 200 Menschen in einem Polizeikessel zusammengetrieben, und sie darin über Stunden festgehalten. Die Polizei erklärte damals den Kessel schließlich zu einer unangemeldeten Versammlung. Erst spät am Abend durften die Eingekesselten nach Personalienaufnahme den Platz einzeln verlassen. Und obwohl sie zu keiner Zeit von der Polizei angewiesen worden waren, den Platz zu verlassen, statt dessen sogar dort festgesetzt worden waren, drohte ihnen die Polizei zu guter Letzt mit Strafanzeige wegen „Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung“.
Diese angekündigten Strafanzeigen, hatten natürlich keinen Bestand. Stattdessen wollen wir jetzt die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen.
Die mündliche Verhandlung zu der Klage ist öffentlich. Es kann sein, dass im Anschluss direkt das Urteil gesprochen wird.
Ort: Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Saal 160
Tag + Zeit: Donnerstag, 16. Mai 2019, 9.30 Uhr