21. November 2024

Skandalurteil im Prozess gegen Bonner AfD-Politiker wegen gefährlicher Körperverletzung

Freibrief für rechtsextreme Gewalttäter?

Nebenklage kündigt Revision an

Der Bonner AfD-Funktionär Felix Cassel war angeklagt im April 2019 nach einer AfD-Veranstaltung in Kalk an einer Kreuzung zunächst einen Rollstuhlfahrer touchiert, und dann eine weitere Person auf die Motorhaube geladen und mitgeschleift zu haben. Der Geschädigte zog sich dabei Prellungen zu. Beide Betroffenen gehörten zu einer Gruppe, die zuvor gegen die AfD-Veranstaltung protestiert hatte.

In erster Instanz wurde Felix Cassel zu einer sieben monatigen Bewährungsstrafe und 250,-€ Schmerzensgeld verurteilt. (Köln gegen Rechts berichtete: https://www.koelngegenrechts.org/2021/06/sieben-monate-bewaehrungsstrafe-fuer-bonner-afd-funktionaer/) Dieses Urteil hob das Landgericht nun auf und sprach Cassel frei.
Das Gericht folgte offensichtlich in allen Punkten den Aussagen von Cassel, der eine Notwehrsituation konstruierte. Danach hätte die Gruppe sein Auto blockiert und er keine andere Möglichkeit gesehen, als Gas zu geben. Dem Geschädigten warf das Gericht vor, er sei bewusst auf die Haube des PKW gesprungen, statt zur Seite zu gehen, wozu er genügend Zeit gehabt habe.
Klaus Lober, Sprecher von Köln gegen Rechts: „Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal. Es reiht sich ein in eine lange Liste der Verharmlosung rechtsextremer Gewalt, wie wir sie seit Jahren kennen. Wieder einmal werden die Opfer rechtsextremer Gewalt zu Tätern erklärt. Der von Cassel auf der Motorhaube Mitgeschleifte soll selbst für die Tat verantwortlich sein. Eine angebliche zwanzig Sekunden andauernde Blockade soll nach Ansicht des Gerichts ein ausreichender Grund sein, einen Menschen mit einem PKW anzufahren. Dass dabei um ein Haar noch ein Rollstuhlfahrer verletzt wurde, scheint keine Rolle zu spielen, ebenso wie die Aussagen von sieben Zeug*innen. Das Urteil betrachten wir als einen Freibrief für rechtsextreme Gewalttäter. Wir begrüßen, dass die Nebenklage in Revision gehen will.“
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, Vertreter des Nebenklägers, zum Urteil: „Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil in Revision geht. Wir selbst werden sie auch einlegen. Es geht dabei nicht allein um die Frage, wie dreist ein AfD-Funktionär auftreten darf, sondern auch darum, dass das Faustrecht im Straßenverkehr nicht weiter um sich greift.“
Stellungnahme des Geschädigten David S.: „Ich kann gar nicht beschreiben wie wütend und sprachlos ich bin, von diesem Gericht keine Gerechtigkeit erfahren zu haben. Im Gegenteil sogar selber vom Opfer, zum Täter gemacht wurde. Behauptungen, die mich in einem Licht darstellen, als habe ich es selbst provoziert überfahren zu werden. Es stimmt schlicht und ergreifend nicht. Es ist einfach unfassbar und reißt mir den Boden unter den Füßen weg. Ich hoffe inständig darauf, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird und in dem Fall am Ende wirkliches Recht ausgesprochen wird. Im Moment fühle ich mich allein gelassen von der Justiz und habe jegliches Vertrauen in die Rechtsprechung verloren.“