Prozesstermin vor dem Kölner Verwaltungsgericht
Drei Jahre nachdem mehrere hundert Antifaschist/innen von der Polizei auf der Anreise zu Protesten gegen den „Tag der deutschen Zukunft“ in der U-Bahn Station Dortmund Dorstfeld stundenlang eingekesselt wurden, kommt es jetzt zum Prozess gegen diesen Polizeieinsatz.
Der Prozess richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, da die verantwortliche Polizeieinheit die BFE-Einheit der Bundespolizei „Blumberg“ war. Weitere Infos zu dieser recht berüchtigten Polizeieinheit hier: http://www.taz.de/!5285266/
Am 4.6.2016 fand in Dortmund der „8. Tag der deutschen Zukunft“ statt, organisiert von Neonazis von der „Rechten“. Es gab an vielen Stellen der Stadt Gegendemonstrationen gegen den Naziaufmarsch. Die Dortmunder Polizei ging teils gewaltsam gegen die Proteste vor. Mehrere hundert Antifaschisten/innen, die mit der S-Bahn anreisten, kamen erst gar nicht aus der S-Bahn Station raus
6 Stunden Kessel: Verweigerter Toilettengang
Etwa 200-300 Menschen waren zu den Protesten mit der S-Bahn angereist. An der S-Bahnstation Dorstfeld erwartete sie ein Großaufgebot der Polizei. Diese stellte sich den Demonstranten/innen direkt in den Weg. Nach einiger Zeit erklärte die Polizeiführung, die Gegendemonstranten/innen für festgesetzt und ließ alle Personen nur nach eingehender Durchsuchung und Personalien Feststellung einzeln aus dem Kessel.
Einige der jetzigen Kläger/innen mussten somit bis zu 6 Stunden in dem engen Polizeikessel auf dem U-Bahnsteig verharren. Stundenlang wurde ihnen der Toilettengang verweigert.
Versammlungsfreiheit nur für Neonazis
Dieser Einsatz stellte einen der Höhepunkte dar, wie die Dortmunder Polizei seit Jahren alles dafür unternimmt Neonazis möglichst ungestört durch die Stadt marschieren zu lassen. Das Versammlungsrecht der Gegner/innen wurde und wird dabei oftmals ignoriert. Dortmund wurde damit auch dank der Polizeiführung zu einem Wohlfühlort für Nazis und einem immer wieder gern von ihnen in Anspruch genommen Aufmarschort.
Unrechtmäßigkeit von Polizeikesseln
Das Vorgehen der Polizei, Gegendemonstranten/innen gegen Naziaufmärsche einzukesseln und festzuhalten ist nicht auf Dortmund beschränkt. Auch hier in Köln gab es in den letzten Jahren mehrere dieser Polizeikessel, die teilweise Jahre später von den Gerichten als rechtswidrig erklärt wurden. Zur Zeit läuft in Köln noch eine Klage gegen den Polizeikessel vom Januar 2017, als 200 Demonstranten/innen und Passanten/innen an der Kölner Apostelnkirche eingekesselt wurden, um weitere Proteste gegen einen Aufmarsch von Pro NRW zu verhindern.
Prozess am Verwaltungsgericht Köln, Appelhofplatz, am 21. März, 9.30 Uhr, Saal 160
Am 21. wird ein Prozess wegen der Einkesselung in der S-Bahn Station Dortmund Dorstfeld stattfinden. Die Klage richtet sich gegen die Einkesselung als Eingriff in die Versammlungsfreiheit, gegen die Verweigerung des Toilettengangs, die Erkennungsdienstliche Behandlung und weitere Maßnahmen der Polizei.
Kommt zum Prozess am 21.03. um 9.30h im Saal 160 (1. Stock). Rechtzeitig da sein, da es am Eingang Kontrollen geben wird.