21. November 2024

Demonstration „Keine Abschiebung in den Tod – Abschiebungen nach Afghanistan verhindern.“ Köln 28.06. – Bahnhofsvorplatz – 18h

Laut Flüchtlingsrat NRW und diversen Presseartikeln ist für den 28.6. eine Sammelabschiebung von Leipzig oder Halle nach Afghanistan geplant.

Nach dem verheerenden Bombenanschlag in Kabul Ende Mai mit über 150 Toten hatte die Bundesregierung die Sammelabschiebungen nach Afghanistan vorübergehend ausgesetzt. Erst sollte ein neuer Sicherheitslagebericht im Juli abgewartet werden. Auf Nachfrage des NDR verwies das Bundesinnenministerium jetzt darauf, Abschiebungen seien nicht komplett ausgesetzt worden – Straftäter, „Gefährder“ und Menschen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, dürften weiter nach Afghanistan zurückgeführt werden. Die „freiwillige“ Rückkehr ist sowieso weiter möglich.

Es stimmt, dass diese skandalösen Ausnahmen vom Moratorium mit verkündet wurden. Dass sie jetzt wirklich umgesetzt werden sollen, ist umso perfider. Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Burkhardt, nannte es „unfassbar und unerträglich“, dass dies nun offenbar geschehen soll.
Selbst bei der Frage von Auslieferung von Ausländer*innen, die in ihrem Heimatland ein Straftat begangen haben, gilt nach bundesdeutschem Recht, dass den Betroffenen im Auslieferungsland keine Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen darf. Auch müssen faire Prozesse garantiert sein. Insbesondere darf ihnen keine Todesstrafe drohen.

Nun wird höchstwahrscheinlich keinem der Menschen, die nächste Woche abgeschoben werden sollen, die Todesstrafe in Afghanistan drohen, aber auf Grund der Sicherheitslage dort, ist ihr gewaltsamer Tod wahrscheinlicher als in der BRD. Bei dem Bombenanschlag Ende Mai starb auch ein Afghane, der zwei Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hatte. Abdullrazaq Sabier hatte nach zwei Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft nahe Nürnberg einen Abschiebebescheid bekommen. Er kehrte daraufhin „freiwillig“ nach Afghanistan zurück.
http://www.augsburger-allgemeine.de/wertingen/Afghane-stirbt-nach-freiwilliger-Rueckkehr-in-Kabul-id41754046.html

Auf jeden Fall aber müssen die Menschen, die am 28. 6. abgeschoben werden sollen, falls sie in Afghanistan ein Strafprozess erwartet, damit rechnen, dass sie gefoltert werden. Und einen fairen Prozess kann ihnen niemand garantieren, nicht nur dann nicht, wenn sie bei der Talibangerichtsbarkeit landen. Dass die Sammelabschiebung trotz alledem durchgezogen werden soll, erfolgt sicherlich auch mit dem Hintergedanken, den Druck in Richtung „freiwillige“ Ausreise zu erhöhen.

Auch die Abschiebung von Menschen die während ihres Aufenthalts in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, ist inhuman. Sie werden statt mit Haft- oder Geldstrafe, mit dem möglichen Tod bestraft. Teilweise wird im Verfahren geltendes Recht gebrochen, wie der Fall des Nürnberger Berufsschülers Asef S., dessen Abschiebung durch seine Mitschüler verhindert werden konnte, zeigt. Seine Abschiebung wurde inzwischen durch das Landgericht als rechtswidrig eingestuft, wobei die Richter die Verfahrensweise der zuständigen Behörden massiv kritisierten.

Für den 28.6. wird inzwischen in mehreren bundesdeutschen Städten zu Protestaktionen aufgerufen. So auch in Köln.
Um 18 Uhr beginnt auf dem Bahnhofsvorplatz einen Kundgebung. Es folgt eine Demonstration von dort über den Ebertplatz hin zur Agneskirche.

Redebeiträge wird es geben von: Forum afghanischer Migrant*innen, Köln gegen Rechts, Kein Mensch ist illegal, (angefragt: Medica Mondiale)

Leben retten! – Abschiebungen stoppen!

Antifaschistisches Aktionsbündnis – Köln gegen Rechts

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